Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB

1. Gleichstellung
Sämtliche Personenbezeichnungen in diesen AGB beziehen sich gleichermassen auf Frauen und Männer.

2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme richtet sich nach der Ausschreibung.
Dem Veranstalter steht es frei, die Teilnahme ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder zu verweigern.
Die Teilnahme gilt nur für das gemeldete Fahrzeug. Ist ein Fahrzeug aufgrund eines Defektes nicht fahrbereit, kann ein Ersatzfahrzeug gemeldet werden. Die Meldung über den Fahrzeugwechsel hat spätestens im Zeitpunkt der administrativen Kontrolle zu erfolgen. Der Entscheid über die Zulassung des Ersatzfahrzeuges obliegt dem Veranstalter.
Eine Anmeldung ohne Einzahlung des Nenngeldes ist ungültig.
Eine Anmeldung gilt mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung des Veranstalters als angenommen und verbindlich.

3. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen:
a) wenn bis zum Nennschluss nur eine ungenügende Zahl Anmeldungen eingegangen ist,
b) infolge höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen.
Eine Annullation durch die Teilnehmer ist jederzeit ohne die Angabe von Gründen möglich.
Allfällige Rückerstattungen erfolgen gemäss Ziff. 9 der Ausschreibung. Bereits getätigte Aufwendungen seitens der Veranstalters werden dabei angemessen berücksichtigt.

4. Technische Abnahme
Es erfolgt keine technische Abnahme.
Es wird vorausgesetzt, dass die teilnehmenden Fahrzeuge verkehrstauglich sind, die Vorschriften der schweizerischen Strassenverkehrsordnung erfüllen und über eine gültige Strassenzulassung verfügen.

5. Verhaltensregeln
Die Teilnehmer verpflichten sich zu einer sicheren und rücksichtsvollen Fahrweise. Sie passen diese den örtlichen Gegebenheiten an und vermeiden übermässige Immissionen. Sie unternehmen alles, dass keine Landschäden entstehen oder das Eigentum Dritter Schaden nehmen kann.
Der Strassenverkehrsgesetzgebung ist immer und überall Folge zu leisten.
Strassensignalisationen sind jederzeit zu beachten. Mit Fahrverbot belegte Strassen dürfen nur befahren werden, wenn dies im Roadbook ausdrücklich erwähnt wird.
Der Veranstalter haftet nicht für Bussen oder andere Sanktionen, die auf das Nichtbeachten von Verkehrsregeln zurückzuführen sind.

6. Ausschluss von der Veranstaltung
Bei groben Verstössen gegen das Reglement und die Strassenverkehrsvorschriften sowie bei Störung der Veranstaltung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Konkurrenten, Helfer oder Zuschauer usw. können Teilnehmer durch den Veranstalter ausgeschlossen werden.
Bei einem Ausschluss erlischt der Anspruch auf eine Rückerstattung des Nenngelds.

7. Verantwortlichkeit und Haftung
Die Teilnahme am «Angel Ride» erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr. Die Teilnehmer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit nicht ein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
Fahrer und Beifahrer verzichten auf Ansprüche jeglicher Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden gegenüber dem Veranstalter, seinen Organen, allen Helfern und Streckenposten, Streckeneigentümern, Infrastrukturverantwortlichen und allen anderen Personen, die mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehen.
Gleichermassen verzichten sie auf jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber allen Mitkonkurrenten sowie den Eigentümern und Haltern ihrer Fahrzeuge. Ausgenommen sind Unfallschäden, die auf Kollisionen mit anderen Fahrzeugen zurückzuführen sind.
Im Übrigen gilt Ziff. 15 des Reglements.

8. Bild- und Filmaufnahmen
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass vor, während und nach der Veranstaltung Bild- und Filmaufnahmen von ihnen und ihren Fahrzeugen gemacht werden. Sie sind damit einverstanden, dass solche in Pressemitteilungen, Druckerzeugnissen und auf der Website des Veranstalters oder seiner Sponsoren veröffentlicht werden. Sie haben keinerlei Einwände, dass Fahrzeuginsassen und Fahrzeugkennzeichen auf den Bildern erkennbar sein können.
Gleichermassen erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich mit der inhaltlichen Gestaltung und Publikation der Startliste (Ziff. 12 der Ausschreibung) und der Rangliste (Ziff. 14 des Reglements) einverstanden.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Einsiedeln SZ.